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#exotenwissen im Überblick

Vom Leopardgecko bis zur Tigerpython: Viele Menschen halten sich exotische Wildtiere statt Hund oder Katze. Was es dabei zu bedenken gibt, erfahren Sie in unserem Fakten-Check #exotenwissen.

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Sie scheinen genügsam, haaren nicht und sind wunderschön anzuschauen: exotische Wildtiere. Neben vielen kundigen Tierhalter*innen, die mit großem Wissens- und Erfahrungsschatz vor allem Reptilien und Amphibien halten, gibt es einige Menschen, die einen Exoten als "Einsteigerheimtier" wählen. Die zum Teil sehr niedrigen Anschaffungspreise für die gängigsten Arten begünstigen bei unerfahrenen (Neu-)Halter*innen den Eindruck, dass es sich um Tiere handelt, die geringe finanzielle Investitionen sowie wenig Zeit- und Arbeitsaufwand benötigen.

Dabei handelt es sich bei exotischen Wildtieren um hochsensible Tiere mit komplexen Bedürfnissen und Ansprüchen, welche sich ohne eingehende theoretische Beschäftigung mit der Tierart nicht so einfach von den Halter*innen erfüllen lassen.

Erfahren Sie mehr über die besonderen Vorgaben und Herausforderungen für Privatpersonen, die exotische Wildtiere halten. 

Meldepflicht

Wildtiere, die im Sinne des Österreichischen Tierschutzgesetzes besondere Ansprüche an die Haltung stellen, dürfen nur aufgrund einer Anzeige bei der Behörde gehalten werden. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Tierhaltung erfolgen.

Laut den Bestimmungen der 2. Tierhaltungsverordnung zählen hierzu folgende Tiere:

  • Wildtierarten der Säugetiere (Mammalia), ausgenommen Schalenwild, Bison (Bison bison) und Streifenhörnchen (Tamias subspezies)

  • Wildtierarten der Vögel (Aves), ausgenommen Arten der Unzertrennlichen (Agapornis spp.), der Plattschweifsittiche (Platycercidae), Wellensittiche (Melopsittacus undulatus), Nymphensittiche (Nymphicus hollandicus), Prachtfinken (Estrilidae) und der Chinesische Sonnenvogel (Leiothrix lutea), die Chinesische Zwergwachtel (Coturnix chinesis) sowie das Diamanttäubchen (Geopelia cuneata)

  • Arten der Reptilien (Reptilia)

  • Arten der Lurche (Amphibia)

  • Fische, die in Freiheit mehr als einen Meter lang werden

In Wien ist die MA 60, Stadt Wien – Veterinäramt und Tierschutz, zuständig.

Achtung: Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert Geldstrafen von bis zu 3.750 Euro.

 

Haltungsverbot

In § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung ist festgelegt, für welche Wildtiere es ein österreichweites Haltungsverbot gibt. FreundInnen exotischer Tiere müssen jedoch unbedingt an einer weiteren Stelle überprüfen, ob das gewünschte Tier an ihrem Ort überhaupt gehalten werden darf: In den Sicherheitsgesetzen der einzelnen Bundesländer finden sich Vorschriften, die dem Schutz des Menschen vor Gefahren aus der Tierhaltung dienen. In den neun Landesgesetzen gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich der Haltung gefährlicher Wildtiere.

In Wien ist aus Sicherheitsgründen die Haltung von bestimmten exotischen Tieren verboten.

Hierzu zählen etwa Giftschlangen, Krustenechsen, bestimmte Riesenschlangen und Alligatoren. Eine vollständige Übersicht findet sich in § 3 der 1. Wiener Tierschutz- und Tierhalteverordnung.

Ist es unklar, ob ein Tier rechtlich als gefährliches Wildtier einzuordnen ist, sollte man in jedem Fall vorher bei der zuständigen Behörde nachfragen! In Wien ist dies die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60).

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