Häufig gestellte Fragen
Wie sind die Modalitäten des Sachkundenachweises (Dauer, Ablauf, Kosten)?
Der Kurs dauert mindestens 4 Stunden und kostet 40 Euro. Er wird durch eine*n autorisierte*n Expert*in anhand standardisierter Unterlagen vorgetragen. Es gibt im Rahmen der Kurse ausreichend Zeit, um Fragen an die Vortragenden zu stellen. Das Kursangebot findet sich auf dieser Website. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt direkt bei den Vortragenden. Die Kursgebühr geht 1:1 an die Vortragenden. Die Stadt Wien hat durch die Sachkundekurse keine Einnahmen.
Wie lange gilt der Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis wird durch den Besuch eines Sachkundekurses erworben und ist für künftige Halter*innen von Reptilien, Amphibien und Papageienvögel in Wien verpflichtend. Der Sachkundekurs muss vor der Anschaffung des Tieres absolviert werden, die Bestätigung über den Kursbesuch (Sachkundenachweis) ist im Zuge der verpflichtenden Meldung (nach § 25 Abs 1 Tierschutzgesetz) der Haltung von Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln beim Magistrat der Stadt Wien – Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) vorzulegen.
Für wie viele Tiere gilt der Sachkundenachweis?
Der Kurs ist vor der erstmaligen Anschaffung eines Reptils, eines Amphib oder von Papageienvögeln zu absolvieren. Werden danach weitere Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel angeschafft, ist kein erneuter Kursbesuch erforderlich.
Achtung: Die Absolvierung eines Kurses für Papageienvögel ist nicht dem Besuch eines Sachkundekurses für Reptilien oder Amphibien gleichzusetzen. Es ist daher jeweils ein eigener Kurs zu besuchen.
Wenn ich den Reptilien-Sachkundekurs besucht habe und mir dann einen Kakadu kaufe, muss ich dann noch den Papageienvögel-Kurs besuchen?
Es wird auf der Kursbestätigung vermerkt sein, welcher der zwei Kurse – der für Reptilien und Amphibien oder der für Papageienvögel – besucht wurde. Für die Meldung von Reptilien oder Amphibien muss die Bestätigung über den Kursbesuch für Reptilien und Amphibien vorgelegt werden. Wer die Haltung von Papageienvögeln anzeigen möchte, muss zuvor den Sachkundekurs über Papageienvögel besucht haben.
Was passiert, wenn ich den Sachkundenachweis bei der Anmeldung nicht vorlege?
Sollten Sie den Sachkundenachweis nicht mit der Meldung der Wildtierhaltung vorlegen, dann werden Sie aufgefordert, den Kurs zu besuchen und die Bestätigung darüber innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachzureichen.
Wie werden die Halter*innen kontrolliert?
Im Rahmen der Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz wird bei Exoten in Privathaltung auch das Vorliegen der erforderlichen Sachkunde überprüft.
Wie kann ich Kursanbieter*in werden?
Die Ernennung und Auswahl von Anbieter*innen erfolgt bedarfsorientiert durch eine beim Magistrat der Stadt Wien eingerichtete Kommission. Nähere Fragen können an post(at)tow-wien.at gerichtet werden.
Warum soll es den Sachkundenachweis „nur“ für Reptilien, Amphibien und Papageienvögel geben, nicht aber für andere (Wild-)Tiere?
Die Reptilien, Amphibien und Papageienvögel machen die größte Gruppe der privat gehaltenen Wildtiere aus. Aus diesem Grund hat man sich in einem ersten Schritt diesen Tieren gewidmet. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Sachkundekurse verpflichtend vorgeschrieben werden.
Gibt es eine vergleichbare Auflage an die Halter*innen exotischer Tiere in anderen (Bundes-) Ländern?
Nein, derzeit gilt diese Verpflichtung nur in Wien.
Warum geht Wien hier einen eigenen Weg, warum gibt es keinen bundesweit verpflichtenden Sachkundenachweis?
Das Land Wien setzt sich seit Langem für die Einführung eines bundesweiten Sachkundenachweises ein. Bislang wurde ein solcher jedoch nicht umgesetzt. Im Interesse der Sicherheit und des Tierwohls hat Wien nun diesen wichtigen Schritt gesetzt.